Der
Verein
hat ordentliche, außerordentliche, passive und Ehrenmitglieder.
Ordentliches
Mitglied kann ohne Rücksicht auf Religion, Rasse und politische Anschauung jede
natürliche Person werden, die nach deutschem Recht im Besitz der gesetzlich
Vorgeschriebenen Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ist, und als
niedergelassener bzw. tätiger Heilpraktiker in eigener, oder als Mitarbeiter in
fremder Praxis, ausgewiesen ist.
Außerordentliches
Mitglied
kann jede natürliche Person werden, die mit der Erforschung
und/oder Entwicklung biokybernetischer Geräte zu tun hat und dem Zweck und den
Interessen der Gesellschaft förderlich ist. Außerordentliche Mitglieder haben
beratende Stimme und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, Sie können in
den Beirat gewählt werden.
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne
unsere Satzung zu.
Eingetragen in dem Vereinsregister
beim Amtsgericht Essen.