QZ

 

           

Dokumentation zur Qualitätssicherung

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Das Qualitätssicherungs-Zertifikat (QZ) ist eine

Bescheinigung die dokumentiert dass der/die Heilpraktiker/in

seiner/ihrer Fachfortbildungspflicht gem.  Art. 5 der Berufsordnung,

in dem Umfang nachgekommen ist der für die Erhaltung und

Entwicklung der zur Berufsausübung notwendigen Fachkenntnisse

gefordert wird.

 

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Das QZ wird aufgrund eines formlosen Antrags ausgestellt wenn

der/die registrierte Heilpraktiker/in innerhalb von 3 Jahren 120 Punkte

erworben hat

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Die Grundeinheit der QZ-Aktivitäten ist der Qualitätssicherungs- 

Punkt (QSP). Dieser entspricht in der Regel einer abgeschlossenen

Fortbildungsstunde von je 45 Minuten.

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QSP können erworben werden durch die Teilnahme an 

biokybernetischen Praxisseminaren und Fachfortbildungs- 

Veranstaltungen, sowie Jahresfachtagungen der EHPGBM e.V. oder

anderer auf dem Gebiet der Biokybernetik tätigen Gesellschaften.

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Veranstaltungen, die nicht im Rahmen der EHPGBM e.V. 

durchgeführt werden, bedürfen des schriftlichen Beleges

(Selbstauskunft).

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Fachfortbildungen privater Veranstalter und/oder 

Arzneimittelhersteller können auf Grund des schriftlichen Nachweises, 

sofern sie die hierfür erforderlichen Kriterien erfüllen (Zeit-

Punktskala) anerkannt werden.

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Nach 3 Jahren soll die Punktzahl 120 erreicht sein, so dass der 

Beitrag zur Qualitätssicherung geleistet worden ist und mit der 

Aushändigung eines Zertifikates abgeschlossen werden kann.

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Außerdem besteht eine Verpflichtung zum Erhalt der Qualitäts- 

sicherung (siehe Kategorie 5) durch Besuche regelmäßiger

Fortbildungsseminare und - veranstaltungen eine jährliche Punktzahl 

von 20 Punkten zu erwerben.

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Der Vorstand befindet über die Anerkennung der Punkte und 

Ausstellung des Zertifikates.

    

Welche Vorteile bietet Ihnen die Qualitätssicherung?

 

Für den Patienten wird die Qualität des/der Therapeuten/in transparenter

 

Die Position gegenüber Versicherungsträger wird gestärkt und erleichtert somit auch den Nachweis Ihrer Ausbildungsqualität gegenüber Ihren Patienten

 

Die Therapiemethode kann politisch wirksam vertreten werden

 

Es entsteht schon im Vorfeld ein verlässlicher Rahmen im Hinblick auf eine europaweite Angleichung der Anforderungen an Therapeuten

 

 

QZ Punkte Kategorien

 

Kategorie 1

Punkte Bemerkung
1 Punkt/Stunde (45 Min.)

Max. 7 Punkte/Tag

Max 3 Punkte/halber Tag

       

Kategorie 2

Punkte Bemerkung
1 Punkt/Stunde 

Max. 20 Punkte/Jahr

Selbstauskunft

       

Kategorie 3

Punkte Bemerkung
3 Punkt/Vortrag

Max. 12 Punkte/Jahr

Nachweis der Veranstaltung

       

Kategorie 4

Punkte Bemerkung
12 Punkte/Tag

Max. 12 Punkte/Seminartag

Nur bei der Durchführung

       

Kategorie 5

Punkte Bemerkung
20 Punkte/Jahr

Gilt nur für die 

Fachfortbildung - vorträge

und/oder Seminare nach

Erhalt des QZ

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                                         Europäische Heilpraktiker-Gesellschaft für Biokybernetische Medizin und verwandte Verfahren e.V.
                                         Copyright © 2004 Stand: 24. April 2008